Leider lässt es sich nicht immer vermeiden. Manchmal ist die Versorgung mit einer Krone, Brücke oder gar eine Prothese bzw. implantatgetragener Zahnersatz benötigt. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beteiligen sich auf der Basis von Festzuschüssen an den Kosten.
Für Patienten heißt das, die GKV legt eine sogenannte Regelversorgung und deren Kosten fest. Davon werden 50% als Festzuschuss gewährt. Die zweiten 50% UND alle Leistungen, die Sie aus ästhetischen oder funktionellen Gründen über diese Regelversorgung hinaus für sich und Ihre Zahngesundheit in Anspruch nehmen wollen, schlagen sich in Ihrem Eigenanteil wieder.
Hier gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten, mit einer privaten Zahnzusatzversicherung, diese Kosten aufzufangen und bei einer notwendigen Behandlung auch eine höherwertige Versorgung in Erwägung zu ziehen.
Als Zahnarztpraxis können und dürfen wir Sie zu konkreten Anbietern oder Tarifen der Zusatzversicherungen nicht beraten. Hierzu kontaktieren Sie bitte einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Wir geben Ihnen bei Bedarf ausreichend Informationen über Ihren aktuellen Zahnstatus und ggf. die Notwendigkeit von Behandlungen, um eine für Sie ideale Form der zusätzlichen Absicherung auszuwählen. Hierbei spielen Faktoren wie Wartezeiten, Staffelungen von Erstattungen in den ersten Jahren oder auch die prozentuale Erstattung eine Rolle, die Sie bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung berücksichtigen sollten.
Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung interessieren, um zukünftige private Kosten, z.B. bei einem möglichen Zahnersatz gering zu halten, können Sie sich hier über die Möglichkeiten informieren und die verschiedenen Anbieter solcher Versicherungen miteinander vergleichen: